ZVI 2009, 292

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 129, 133 Abs. 1 Satz 1Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung von Sicherheiten zur Finanzierung einer UnternehmensgründungInsO§ 129InsO§ 133BGH, Urt. v. 05.03.2009 – IX ZR 85/07 (OLG Dresden ZIP 2007, 1278) +BGHUrt.5.3.2009IX ZR 85/07OLG DresdenZIP 2007, 1278

Leitsätze des Gerichts:

1. Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er auch dann nicht mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist.
2. Die von der Rechtsprechung für die anfechtungsrechtliche Beurteilung von Sanierungskrediten entwickelten Grundsätze sind auf die Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen nicht übertragbar.

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