ZVI 2019, 233

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 133 Abs. 1Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei mehr als dreiwöchigem Zahlungsrückstand mit erheblicher Forderung InsO§ 133 OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2018 – I-12 U 17/18 (rechtskräftig; LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfUrt.13.12.2018I-12 U 17/18rechtskräftigLG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Kommt der Schuldner mit der Zahlung einer erheblichen Forderung (hier: rund 970.000 ) trotz mehrerer Mahnungen mehr als drei Wochen in Rückstand, kennt der Gläubiger dessen Zahlungsunfähigkeit, wenn sowohl Schuldner als auch Gläubiger in einem engen Marktsegment tätig sind, in dem Kunden, die erkennbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind oder bei denen es bereits zu Zahlungsausfällen gekommen ist, sofort nicht weiter beliefert werden. In diesem Fall indizieren angesichts der Forderungshöhe bereits verspätete Zahlungen für die Marktteilnehmer zwingend, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

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