ZVI 2017, 234

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 52, 190 Abs. 1Kein Verzicht auf abgesonderte Befriedigung durch vorbehaltlose Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle InsO§ 52 InsO§ 190 BGH, Urt. v. 09.03.2017 – IX ZR 177/15 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.9.3.2017IX ZR 177/15OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Anmeldung einer Forderung zur Tabelle ohne eine Beschränkung auf den Ausfall bedeutet keinen Verzicht auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung.
2. Der Verzicht auf eine abgesonderte Befriedigung ist nur dann wirksam, wenn der belastete Massegegenstand hierdurch für die Masse frei wird.
3. Bei Anordnung der Eigenverwaltung kann der Verzicht auf ein Recht zur abgesonderten Befriedigung nur gegenüber dem Schuldner erklärt werden.

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