ZVI 2015, 212

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenBGB § 372; InsO §§ 188, 194, 196, 197; FamFG §§ 13, 343; BerlHintG §§ 8, 9Zur Hinterlegung einer Quotenzahlung des Insolvenzverwalters zu Gunsten eines verstorbenen GläubigersBGB§ 372InsO§ 188InsO§ 194InsO§ 196InsO§ 197FamFG§ 13FamFG§ 343BerlHintG§ 8BerlHintG§ 9KG, Beschl. v. 05.03.2015 – 1 VA 21/14 (rechtskräftig)KGBeschl.5.3.20151 VA 21/14rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Einem Insolvenzverwalter ist es grundsätzlich zuzumuten, vor Hinterlegung einer Quotenzahlung bei dem Nachlassgericht um Auskunft über mögliche Erben eines verstorbenen Insolvenzgläubigers nachzusuchen. Unterlässt er eine solche Anfrage, beruht seine Unkenntnis über die Erben eines Insolvenzgläubigers regelmäßig auf Fahrlässigkeit, so dass die Hinterlegungsstelle die Annahme einer Quotenzahlung mangels schlüssiger Darlegung eines Hinterlegungsgrundes nach § 372 Satz 2 Alt. 2 BGB zurückweisen kann.

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