ZVI 2007, 323

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 51, 52Kein Verzicht auf Absonderungsrecht durch vorbehaltlose Anmeldung der gesamten Forderung zur InsolvenztabelleInsO§ 51InsO§ 52OLG Nürnberg, Beschl. v. 17.11.2006 – 3 U 1793/06 (rechtskräftig; LG Regensburg)OLG NürnbergBeschl.17.11.20063 U 1793/06rechtskräftigLG Regensburg

Leitsatz der Redaktion:

Meldet ein Gläubiger seine gesamte Forderung gegen den Insolvenzschuldner ohne weitere Vorbehalte zur Insolvenztabelle an, so kann darin kein (konkludenter) Verzicht auf ein Absonderungsrecht gesehen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Gläubiger bei Anmeldung der Forderung die Frage, ob eine abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls beansprucht wird, mit „Nein“ beantwortet hat.

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