ZVI 2004, 340

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO §§ 765a, 850kWirksamkeit der Kontenpfändung auch bei pfändungsfreiem Einkommen und Androhung einer Kontenkündigung ZPO§ 765a ZPO§ 850k LG München II, Beschl. v. 28.01.2004 – 2 T 6523/03 (rechtskräftig)LG München IIBeschl.28.1.20042 T 6523/03rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Kontopfändung ist nicht wegen unzumutbarer Härte gem. § 765a ZPO aufzuheben, weil der Schuldner nur ein unpfändbares Einkommen bezieht.
2. Auch die Androhung einer Kontokündigung rechtfertigt die Aufhebung der Pfändung nicht. Eine gesetzlich vorgesehene Pfändungsmaßnahme kann nicht durch das Verhalten eines Dritten (hier: einer Sparkasse) zu einer sittenwidrigen Härte gem. § 765a ZPO führen.

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