ZVI 2019, 189

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 14 Abs. 1 Satz 2Zum rechtlichen Interesse eines Sozialversicherungsträgers am sog. „Weiterlaufenlassen“ des Insolvenzantrages InsO§ 14 LG Leipzig, Beschl. v. 04.10.2018 – 08 T 633/18 (rechtskräftig; AG Leipzig)LG LeipzigBeschl.4.10.201808 T 633/18rechtskräftigAG Leipzig

Leitsatz der Redaktion:

Das rechtliche Interesse einer Gläubigerin (hier: Trägerin der Sozialversicherung) an der Fortführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners trotz Begleichung der Forderung (sog. Weiterlaufenlassen) entfällt, wenn der Schuldner bei der Gläubigerin keine versicherten Arbeitnehmer mehr beschäftigt. Die bloße abstrakte Möglichkeit, dass der Schuldner wieder geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer einstellt und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge an die Gläubigerin entrichten müsste, reicht hierfür nicht aus.

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