ZVI 2016, 185

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO §§ 38, 55 Abs. 1, § 87Zur Einordnung von Forderungen als Insolvenzforderungen bei Erlass eines Gebührenbescheids nach Insolvenzeröffnung InsO§ 38 InsO§ 55 InsO§ 87 VG Aachen, Urt. v. 14.12.2015 – 7 K 2394/14 (rechtskräftig)VG AachenUrt.14.12.20157 K 2394/14rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Voraussetzung für die Begründung eines Vermögensanspruchs i. S. d. § 38 InsO ist nicht, dass der Anspruch gebühren- oder steuerrechtlich bereits entstanden oder sogar fällig ist. Es geht vielmehr darum, ob der Tatbestand, der zur Entstehung des Gebühren- oder Abgabenanspruchs führt, vom Gebühren- oder Abgabenschuldner vor der Insolvenzverfahrenseröffnung bereits verwirklicht worden war.

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