ZVI 2014, 177

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzur Schuldnerberatung und SchuldenbereinigungKSchG § 4; InsO § 35 Abs. 2, § 80 Abs. 1Passivlegitimation des Schuldners für Kündigungsschutzklage nach Freigabe der selbstständigen TätigkeitKSchG§ 4InsO§ 35InsO§ 80BAG, Urt. v. 21.11.2013 – 6 AZR 979/11 (LAG Hannover) +BAGUrt.21.11.20136 AZR 979/11LAG Hannover

Leitsatz des Gerichts:

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Kündigungsschutzklage gegen den Schuldner zu richten, wenn dieser eine selbstständige Tätigkeit ausübt und der Insolvenzverwalter das Vermögen aus dieser Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO aus der Insolvenzmasse freigegeben hat. Mit Zugang der Freigabeerklärung bei dem Schuldner fällt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnisse ohne gesonderte Kündigung von dem Insolvenzverwalter an den Schuldner zurück.

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