ZVI 2012, 198

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 291 Abs. 2, § 292 Abs. 2Zur Pflicht des Treuhänders, vermeintliche Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche geltend zu machenInsO§ 291InsO§ 292OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.2012 – I-17 U 8/11 (rechtskräftig; LG Duisburg)OLG DüsseldorfUrt.2.3.2012I-17 U 8/11rechtskräftigLG Duisburg

Leitsatz des Gerichts:

Die Geltendmachung vermeintlicher Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche gegen den Schuldner gehört jedenfalls dann nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des nach § 291 Abs. 2 InsO bestimmten Treuhänders, wenn ihm nicht nach § 292 Abs. 2 InsO die Aufgabe übertragen worden ist, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen. Für eine dennoch erhobene Klage ist er nicht prozessführungsbefugt; sie ist als unzulässig abzuweisen. Die Kosten des Rechtsstreits sind in diesem Falle dem Treuhänder persönlich aufzuerlegen.

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