ZVI 2011, 169

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 56; EGGVG §§ 23 ff.Zu den Kriterien Ortsnähe und soziale Kompetenz für die Aufnahme eines Insolvenzverwalters in die VorauswahllisteInsO§ 56EGGVG§ 23OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.01.2011 – I-3 VA 2/10 (rechtskräftig)OLG DüsseldorfBeschl.20.1.2011I-3 VA 2/10rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Fehlen der Ortsnähe, die prinzipiell ein sinnvolles Kriterium bereits bei der Entscheidung über die Aufnahme des Bewerbers in die Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter und nicht erst bei der Ausübung des Auswahlermessens im Einzelfall darstellt, kann im Rahmen der Vorauswahl nur dann gegen einen Bewerber angeführt werden, wenn sie auch generell und nicht lediglich in bestimmten Situationen des jeweils einzelnen Falls fehlt, was nicht der Fall ist, wenn sich der Bewerber an 1 – 2 Tagen in der Woche in seinem örtlichen Büro aufhält und er durch Wohnungsanmietung am Ort die Grundvoraussetzung für auch längere zusammenhängende Aufenthalte geschaffen hat.
2. Soweit soziale Kompetenz („soft skills“) wie etwa das Kriterium des Vertrauens/der Vertrauenswürdigkeit bzw. der geistigen Regsamkeit und Kreativität bei der Vorauswahl überhaupt eine Rolle spielen kann, darf vom Bewerber im Allgemeinen jedenfalls nicht deren positiver Nachweis (z.B. durch Leumunds- oder sonstige Atteste) verlangt werden, sondern sind anhand nachprüfbarer Tatsachen etwaige Defizite in diesem Bereich zu objektivieren.

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