ZVI 2007, 278

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 251Zur Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung beim Widerspruch eines Gläubigers gegen den InsolvenzplanInsO§ 251BGH, Beschl. v. 29.03.2007 – IX ZB 204/05 (LG Itzehoe)BGHBeschl.29.3.2007IX ZB 204/05LG Itzehoe

Leitsätze des Gerichts:

1. Ob der Gläubiger, welcher den Versagungsantrag stellt, durch den Insolvenzplan wirtschaftlich benachteiligt wird, ist auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Vorbringens des Gläubigers zu beurteilen.
2. Macht der Gläubiger geltend, er sei durch den Entzug der Aufrechnungsbefugnis benachteiligt, obwohl der Insolvenzplan eine höhere Quote als das Regelverfahren erwarten lässt, muss das behauptete Ergebnis überwiegend wahrscheinlich sein.

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