ZVI 2016, 151

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO §§ 35, 55 Abs. 1 Nr. 1; AO § 180 Abs. 1Einkommensteuer als Masseschuld bei einzel- oder mitunternehmerischer Tätigkeit mit Erlaubnis des Insolvenzverwalters InsO§ 35 InsO§ 55 AO§ 180 BFH, Urt. v. 16.07.2015 – III R 32/13 (FG Köln) +BFHUrt.16.7.2015III R 32/13FG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Über die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Einkommensteuerforderungen aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft als Masseverbindlichkeiten zu qualifizieren oder dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zuzuordnen sind, ist nicht im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren, sondern im Einkommensteuerfestsetzungsverfahren zu entscheiden.
2. Die Einkommensteuer aus einer nach Insolvenzeröffnung neu aufgenommenen einzelunternehmerischen Tätigkeit ist als Masseschuld aufgrund massebezogenen Verwaltungshandelns gegen den Insolvenzverwalter (Treuhänder) festzusetzen, wenn dieser die selbstständige Tätigkeit im Interesse der Masse erlaubt, die Betriebseinnahmen zur Masse zieht, soweit sie dem Schuldner nicht für seinen Unterhalt belassen werden, und die Aufnahme der Tätigkeit ermöglicht, indem er zur Masse gehörende Mittel einsetzt, um durch die selbstständige Tätigkeit entstehende Forderungen Dritter zu begleichen (vgl. auch Senatsurt. v. 16. 4. 2015 – III R 21/11, BFHE 250, 7 = ZVI 2015, 422 = ZIP 2015, 1935).

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