ZVI 2015, 141

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015Rechtsprechungzum EröffnungsverfahrenFGO § 114 Abs. 1; InsO § 14 Abs. 1, §§ 16, 17; AO § 251Zu den Voraussetzungen eines ermessensfehlerhaften Stellens eines Insolvenzantrags durch das FinanzamtFGO§ 114InsO§ 14InsO§ 16InsO§ 17AO§ 251FG Hamburg, Beschl. v. 13.06.2014 – 6 V 76/14 (rechtskräftig)FG HamburgBeschl.13.6.20146 V 76/14rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ermessensfehlgebrauch liegt nicht bereits deswegen vor, weil die Vollstreckungsrückstände noch nicht bestandskräftig sind, auch dann nicht, wenn es sich hierbei um Schätzungsbescheide handelt.
2. Ein sehr zügig, d.h. bereits drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden, gestellter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich. Entscheidend ist, ob noch erfolgversprechende Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen.

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