ZVI 2009, 173

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungKosten und VergütungInsO § 63 Abs. 1 Satz 2; InsVV § 11 Abs. 1Einbeziehung von Anfechtungsansprüchen in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen VerwaltersInsO§ 63InsVV§ 11LG Köln, Beschl. v. 15.01.2009 – 1 T 91/08 (rechtskräftig; AG Köln)LG KölnBeschl.15.1.20091 T 91/08rechtskräftigAG Köln

Leitsatz der Redaktion:

Anfechtungsansprüche sind in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters einzubeziehen, da sie Teil der Vermögensmasse sind und nicht erst mit der Insolvenzeröffnung entstehen.

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