ZVI 2007, 211

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 6, § 305Versagung der Restschuldbefreiung bei fehlenden Angaben über unterhaltsberechtigtes Kind im VermögensverzeichnisInsO§ 290InsO§ 305AG Frankfurt/M., Beschl. v. 04.12.2006 – 810 IK 723/05 (rechtskräftig)AG Frankfurt/M.Beschl.4.12.2006810 IK 723/05rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Führt der Schuldner in dem Vermögensverzeichnis ein unterhaltsberechtigtes Kind überhaupt nicht auf, dann ist die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO auf Antrag eines Gläubigers zu versagen.
2. Der Schuldner kann sich auch nicht darauf berufen, er habe nicht gewusst, ob die Unterhaltsansprüche nach Zahlungen des Landratsamts nicht auf diese Behörde übergegangen seien.

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