ZVI 2020, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO § 14 Abs. 1, § 27 Abs. 3Amtswegige Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses bei Unkenntnis vom Vorliegen einer Erledigungserklärung InsO§ 14 InsO§ 27 AG Göttingen, Beschl. v. 01.11.2019 – 74 IN 84/19 GÖ (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.1.11.201974 IN 84/19 GÖrechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein vor Wirksamkeit der Verfahrenseröffnung eingegangener Schriftsatz (Erledigungserklärung) ist zur Durchsetzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör zu berücksichtigen.
ZVI 2020, 59
2. Trägt der Schriftsatz nur den Datumsstempel ohne Uhrzeit, ist entsprechend § 27 Abs. 3 InsO von einem Eingang um 12.00 Uhr auszugehen.
3. Beim Eröffnungsbeschluss kommt es nicht auf die im Beschluss angegebene Uhrzeit an, sondern auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens (Bekanntgabe).
4. Ein unter Verstoß dagegen ergangener Eröffnungsbeschluss ist jedenfalls bis zur Rechtskraft von Amts wegen aufzuheben.

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