ZVI 2016, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 Rechtsprechung Eröffnungsverfahren InsO §§ 34, 306 Abs. 1, § 309Zulässigkeit einer Beschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung bei noch andauerndem SB-Planverfahren InsO§ 34 InsO§ 306 InsO§ 309 LG Gera, Beschl. v. 03.12.2015 – 5 T 630/15 (AG Gera)LG GeraBeschl.3.12.20155 T 630/15AG Gera

Leitsätze der Redaktion:

1. Führt das Insolvenzgericht das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch, so kommt eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst in Betracht, wenn das Insolvenzgericht durch Beschluss die Fortsetzung des (während der Dauer des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ruhenden) Insolvenzverfahrens angeordnet hat.
2. Wird das Insolvenzverfahren bei einem noch andauernden gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren eröffnet, ohne dass zuvor die Fortsetzung des Insolvenzverfahrens beschlossen worden ist, so kann sich der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss mit der Beschwerde zur Wehr setzen.

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