ZVI 2004, 91

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren BGB § 1603 Abs. 2; InsO § 304; ZPO § 850dKeine Insolvenzantragspflicht des Unterhaltsschuldners bei Zahlungsfähigkeit ohne erhöhte Unterhaltsansprüche BGB§ 1603 InsO§ 304 ZPO§ 850d OLG Naumburg, Beschl. v. 05.03.2003 – 8 WF 202/02 (rechtskräftig)OLG NaumburgBeschl.5.3.20038 WF 202/02rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Stellung eines Insolvenzantrags kann vom Unterhaltsschuldner nicht verlangt werden, wenn er nicht zahlungsunfähig ist, sondern er dies erst durch Erhöhung von Unterhaltsbeträgen werden würde.
2. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners richtet sich nicht nach den Regeln des Vollstreckungsrechts, sondern dem materiellen Recht, wobei Verbindlichkeiten die Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann mindern können, wenn der Unterhaltsschuldner durch die Schuldentilgung außer Stande ist, den Mindestunterhalt zu sichern.

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