ZVI 2018, 484

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungZPO §§ 829, 850b Abs. 1 Nr. 1Zur Auslegung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ZPO§ 829 ZPO§ 850b BGH, Urt. v. 25.01.2018 – IX ZR 104/17 (OLG Stuttgart)BGHUrt.25.1.2018IX ZR 104/17OLG Stuttgart

Leitsatz des Gerichts:

Ein auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der die gepfändeten Forderungen nur abstrakt-generell ohne Bezug auf einen konkreten Versicherungsvertrag bezeichnet, ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass er lediglich uneingeschränkt pfändbare Forderungen umfasst, nicht aber solche, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht oder nur nach Maßgabe des § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO pfändbar waren.

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