ZVI 2012, 465

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 17, 19; SGB VIII § 45 Abs. 2 Satz 5Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Kinderheim bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des TrägersZVI 2012, 466InsO§ 17InsO§ 19SGB VIII§ 45OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.06.2012 – 4 LA 27/11 (rechtskräftig; VG Osnabrück)OVG LüneburgBeschl.18.6.20124 LA 27/11rechtskräftigVG Osnabrück

Leitsatz des Gerichts:

Ist der Träger einer Einrichtung, in der Kinder/Jugendliche betreut werden, sowohl zahlungsunfähig als auch stark überschuldet und hat er überdies finanzielle Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung entstanden sind, in erheblichem Umfang nicht erfüllt, ist in aller Regel eine Gefährdung des Wohls der Kinder/Jugendlichen in der Einrichtung anzunehmen.

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