ZVI 2011, 469

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungKosten und VergütungInsVV § 14Weitere Zuflüsse (hier: Erbschaft) zu der vom Treuhänder verwalteten Masse als Bemessungsgrundlage für VergütungssätzeInsVV§ 14LG Hannover, Beschl. v. 15.03.2011 – 6 T 20/11 (AG Hannover)LG HannoverBeschl.15.3.20116 T 20/11AG Hannover

Leitsatz der Redaktion:

Maßgebend für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Vergütungssätze sind nicht nur die Beträge, die der Treuhänder aufgrund der Abtretung des Schuldners erhält, sondern auch alle weiteren Zuflüsse zu der von ihm verwalteten Masse, etwa die aufgrund einer Erbschaft des Schuldners bei ihm eingegangenen Beträge, soweit diese zur Befriedigung der Gläubiger bestimmt sind.

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