ZVI 2011, 458

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 4b, 258 Abs. 2Keine Verfahrenskostenstundung nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des InsolvenzverfahrensInsO§ 4bInsO§ 258BGH, Beschl. v. 05.05.2011 – IX ZB 136/09 (LG Marburg)BGHBeschl.5.5.2011IX ZB 136/09LG Marburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Über eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung wird nur auf Antrag entschieden.
2. Nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt eine weitere Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht.

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