ZVI 2006, 600

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsVV §§ 3, 11Zur Beschäftigung mit Aus- oder Absonderungsrechten in erheblichem Umfang durch vorläufigen Verwalter InsVV§ 3 InsVV§ 11 BGH, Beschl. v. 28.09.2006 – IX ZB 230/05 (LG Dresden)BGHBeschl.28.9.2006IX ZB 230/05LG Dresden

Leitsatz der Redaktion:

Ein vorläufiger Insolvenzverwalter hat sich dann in erheblichem Umfang mit Aus- oder Absonderungsrechten befasst, wenn er durch die Bearbeitung dieser Rechte tatsächlich über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen worden ist. Maßgebliches Kriterium ist dabei der real gestiegene Arbeitsaufwand. Dagegen kommt es auf formale Kriterien – wie etwa die Zahl der Sicherungsgläubiger oder der Anteil der Fremdrechte am verwalteten Vermögen – grundsätzlich nicht an; sie können allerdings indiziell auf eine erhöhten Arbeitsanfall hindeuten.

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