ZVI 2004, 758

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO §§ 295, 296Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Verletzung von Mitteilungspflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern InsO§ 295 InsO§ 296 AG Leipzig, Beschl. v. 12.10.2004 – 94 IN 1357/01 (rechtskräftig)AG LeipzigBeschl.12.10.200494 IN 1357/01rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. In der Wohlverhaltensperiode verletzt der Schuldner keine Obliegenheit nach § 295 InsO, wenn er nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sozialrechtliche Mitteilungspflichten für eigene Arbeitnehmer nicht erfüllt. Eine Versagung der Restschuldbefreiung kommt in diesem Fall nicht in Betracht.
2. Kommt der Schuldner einer Aufforderung des Treuhänders nicht nach, einem Gläubiger (hier: Berufsgenossenschaft) Auskünfte zu erteilen, so kann dies nicht zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.

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