ZVI 2017, 433

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO §§ 59, 75Zur Entlassung eines Insolvenzverwalters wegen der Führung eines evident nutzlosen Anfechtungsprozesses InsO§ 59 InsO§ 75 LG Hamburg, Beschl. v. 13.07.2017 – 326 T 97/16 (rechtskräftig; AG Hamburg)LG HamburgBeschl.13.7.2017326 T 97/16rechtskräftigAG Hamburg

Leitsatz des Einsenders:

Da die Führung von Anfechtungsprozessen zu den verfahrensimmanenten Pflichten des Insolvenzverwalters gehört, stellt es keinen wichtigen Grund für eine Entlassung des Insolvenzverwalters i. S. v. § 59 Abs. 1 InsO in Form eines „evident nutzlosen Prozesses“ dar, wenn dieser gegen die Hauptgläubigerin einen Anfechtungsprozess führen will, in dessen Folge der Anfechtungserlös zu 93 % an die Gläubigerin zurückfließen würde.

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