ZVI 2016, 442

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnetes Verfahren InsO §§ 81, 82; BGB § 812 Abs. 1Rückabwicklung eines nach Insolvenzeröffnung vom Schuldner persönlich veranlassten Überweisungsauftrags InsO§ 81 InsO§ 82 BGB§ 812 OLG Schleswig, Urt. v. 29.06.2016 – 9 U 22/16 (rechtskräftig; LG Itzehoe)OLG SchleswigUrt.29.6.20169 U 22/16rechtskräftigLG Itzehoe

Leitsatz des Einsenders:

Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner persönlich aus einem massebefangenen Kontoguthaben veranlassten Überweisung vollzieht sich im Verhältnis zwischen der Masse und dem Überweisungsempfänger, wenn die Bank gem. § 82 InsO von ihrer Verpflichtung zur Auszahlung des Guthabens befreit worden ist; dem steht die (insolvenzrechtliche) Unwirksamkeit des Überweisungsauftrags nicht entgegen.

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