ZVI 2012, 423

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO §§ 252, 567 ff., § 851 Abs. 1, § 852 Abs. 1; BGB § 1378 Abs. 3 Satz 1; FamFG §§ 113, 137 Abs. 1, 2 Nr. 4, § 148Keine Unterbrechung der Folgesache Zugewinn durch Insolvenzeröffnung; zur Pfändung des ZugewinnausgleichsZPO§ 252ZPO§ 567ZPO§ 851ZPO§ 852BGB§ 1378FamFG§ 113FamFG§ 137FamFG§ 148OLG Jena, Beschl. v. 26.09.2012 – 1 WF 345/12 (rechtskräftig; AG Gera)OLG JenaBeschl.26.9.20121 WF 345/12rechtskräftigAG Gera

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Verfahren ist hinsichtlich der Folgesache Zugewinn durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Antragstellers nicht unterbrochen.
2. Auch wenn der (künftige) Zugewinnausgleichsanspruch vor seiner Entstehung rechthängig gemacht worden ist, ist er nicht pfändbar, da die Pfändung von der Übertragbarkeit der Forderung abhängig ist.
3. Erst von der Güterstandsbeendigung an ist die Ausgleichsforderung übertragbar.

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