ZVI 2011, 425

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 14, 17Zur Fortführung des Insolvenzverfahrens trotz Erfüllung der Forderung des antragstellenden GläubigersInsO§ 14InsO§ 17AG Göttingen, Beschl. v. 14.07.2011 – 74 IN 106/11 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.14.7.201174 IN 106/11nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine nach Anordnung von Verfügungsbeschränkungen vom Schuldner ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters geleistete Zahlung führt nicht zum Erlöschen der Forderung.
2. Nach einer (möglichen) Erfüllung der Forderung ist eine Fortsetzung des Verfahrens nach der „Zweijahresschranke“ des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO nur zulässig, wenn im Erstverfahren die Forderung vom Schuldner befriedigt wurde.
3. Erbringt nach Monaten der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) ein Dritter während einer vorläufigen Insolvenzverwaltung Zahlungen, so dass die liquiden Mittel den Schuldenstand kurzfristig übersteigen, führt dies nicht zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit.

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