ZVI 2014, 396

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzur NachlassinsolvenzInsO §§ 4a, 315 ff.; ZPO §§ 114 ff.Keine Prozesskostenhilfe und auch keine entsprechende Anwendung des § 4a InsO in NachlassinsolvenzverfahrenInsO§ 4aInsO§ 315ZPO§ 114LG Kassel, Beschl. v. 25.06.2014 – 3 T 170/14 (AG Kassel)LG KasselBeschl.25.6.20143 T 170/14AG Kassel

Leitsatz des Gerichts:

Prozesskostenhilfe für den Antrag einer Miterbin auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens kann nicht bewilligt werden. Die in § 4a InsO für die Bewilligung von Kostenhilfe niedergelegten Voraussetzungen sind im Nachlassinsolvenzverfahren nicht erfüllt, weil keine Restschuldbefreiung angestrebt wird, auch scheidet ein Rückgriff auf die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO aus.

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