ZVI 2009, 426

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290Keine Fristsetzung zur Nachholung der Glaubhaftmachung eines im Schlusstermin behaupteten VersagungsgrundesInsO§ 290BGH, Beschl. v. 14.05.2009 – IX ZB 33/07 (LG Freiburg) (LG Freiburg)BGHBeschl.14.5.2009IX ZB 33/07 (LG Freiburg)LG Freiburg

Leitsatz des Gerichts:

Wird im Schlusstermin ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt, ohne dass ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird, kann dem Antragsteller vom Insolvenzgericht keine Frist zur Nachholung der Glaubhaftmachung gesetzt werden.

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