ZVI 2003, 545

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 97 Abs. 1 Satz 1, § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 295 Abs. 1 Nr. 2; § 296 Abs. 1 Satz 1Keine Versagung der RSB bei Verschweigen einer Erbschaft und fehlendem Versagungsantrag im Schlusstermin InsO§ 97 InsO§ 290 InsO§ 295 InsO§ 296 LG Hof, Beschl. v. 11.09.2003 – 22 T 109/03 (nicht rechtskräftig; AG Hof)LG HofBeschl.11.9.200322 T 109/03nicht rechtskräftigAG Hof

Leitsatz der Redaktion:

Eine Versagung der RSB kommt auch über eine analoge Anwendung des § 290 InsO nicht in Betracht, wenn eine verschwiegene Erbschaft erst nach dem Schlusstermin bekannt und deshalb kein rechtzeitiger Versagungsantrag gestellt wird.

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