ZVI 2016, 21

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 Rechtsprechung Eröffnetes Verfahren BGB § 1603 Abs. 2Zur Berechnung eines fiktiven Einkommens des Schuldners bei behaupteter Leistungsunfähigkeit wegen Insolvenz BGB§ 1603 KG, Beschl. v. 14.04.2015 – 13 WF 59/15 (AG Tempelhof-Kreuzberg)KGBeschl.14.4.201513 WF 59/15AG Tempelhof-Kreuzberg

Leitsatz des Gerichts:

Ausgangspunkt für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens in einem Fall, in dem die behauptete unterhaltsrechtliche Leistungsunfähigkeit Folge einer Insolvenz sein soll, ist derjenige Betrag, den der Unterhaltspflichtige unter Berücksichtigung seiner Ausbildung, seiner Fähigkeiten und seiner sonstigen persönlichen Qualifikation realistischerweise tatsächlich erzielen könnte. Ein erstes, allerdings sehr gewichtiges Indiz ist dabei dasjenige Einkommen, das der Unterhaltspflichtige bislang, bis zur Insolvenzantragstellung, tatsächlich erzielt hat.

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