ZVI 2015, 22

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2015RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 139, 26; ZPO §§ 114, 116Zur Fristberechnung bei der Insolvenzanfechtung im Falle eines gem. § 26 InsO abgewiesenen ErstantragsInsO§ 139InsO§ 26ZPO§ 114ZPO§ 116BGH, Beschl. v. 18.09.2014 – IX ZA 9/14 (LG Fulda)BGHBeschl.18.9.2014IX ZA 9/14LG Fulda

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 InsO, wonach für die Fristberechung bei der Insolvenzanfechtung im Falle eines gem. § 26 InsO mangels Masse abgewiesenen Erstantrags der Erstantrag maßgeblich ist, gilt nur dann, wenn es sich bei dem Zeitraum zwischen dem Erstantrag und dem Zweitantrag, aufgrund dessen das Insolvenzverfahren eröffnetet worden ist, um eine „einheitliche Insolvenz“ handelt.
2. Zu den Anforderungen und zur Substanziierungslast des Insolvenzverwalters für das Vorliegen einer „einheitlichen Insolvenz“ im Rahmen eines PKH-Antrags.

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