ZVI 2004, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsO § 4a Abs. 1 Satz 1, § 4a Abs. 3 Satz 2Anspruch auf Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens auch bei Kostenaufbringung durch Ratenzahlungen InsO§ 4a InsO§ 4a BGH, Beschl. v. 25.09.2003 – IX ZB 459/02 (LG Essen ZVI 2003, 132)BGHBeschl.25.9.2003IX ZB 459/02LG EssenZVI 2003, 132

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Verfahrenskosten sind auch dann zu stunden, wenn der Schuldner die in dem maßgebenden Verfahrensabschnitt anfallenden Kosten nur im Wege von Ratenzahlungen, nicht aber in einer Einmalzahlung aufbringen kann.
2. Im Verbraucherinsolvenzverfahren bildet das Eröffnungsverfahren neben dem eröffneten (vereinfachten) Insolvenzverfahren, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren einen besonderen Verfahrensabschnitt.

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