ZVI 2002, 26

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 4a, 26, 27, 304, 306, 309Auslegung des Eigenantrags im Verbraucherinsolvenzverfahren als Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens InsO§ 4a InsO§ 26 InsO§ 27 InsO§ 304 InsO§ 306 InsO§ 309 AG Hamburg, Beschl. v. 04.12.2001 – 68g IK 78/01 (nicht rechtskräftig)AG HamburgBeschl.4.12.200168g IK 78/01nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Eigenantrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann ohne weiteres als Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ausgelegt werden, wenn sich herausstellt, dass die Schuldnerin ehemals selbstständig tätig war und die Zahl ihrer Gläubiger über 20 (hier: 24) beträgt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Gericht auch im Verbraucherinsolvenzverfahren ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nicht durchführen würde, weil der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan nicht wesentlich vom außergerichtlichen Plan abweicht und dieser im Vorfeld keine Kopf- und Summenmehrheit erreicht hatte. In einem solchen Fall ist – bei Vorliegen der übrigen Eröffnungsvoraussetzungen – sofort das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
2. Ein Stundungsantrag gem. § 4a InsO n. F. kann ohne weiteres bereits vor dem 1. Dezember 2001 gestellt werden. Die Wirkungen des Stundungsantrags treten gem. § 4a Abs. 3 Nr. 3 InsO einstweilig ein. Über den Stundungsantrag ist abschließend nicht schon bei der Eröffnung des Verfahrens, sondern erst später durch den Rechtspfleger zu entscheiden.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell