Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung: Appell an Länder-Justizminister - Insolvenzverwalter fordern bessere personelle und materielle Ausstattung der Insolvenzgerichte

24.10.2017

– Mangel an WLAN-Netzen in Gerichtsgebäuden behindert Arbeit von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern –

Berlin (DAV). Die Insolvenz- und Beschwerdegerichte brauchen eine bessere personelle und materielle Ausstattung. Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat sich jetzt in einem Schreiben an die Justizminister der Länder gewandt. Auf digitale Akten der Anwaltschaft muss man etwa auch zugreifen können müssen.

Ein zentraler Punkt ist die Bereitstellung eines leistungsfähigen, kostenlosen WLAN-Netzes für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwender und Besucher. Viele Rechtsanwälte verwalten ihre Akten bereits digital. Der Zugriff auf die elektronische Akte ist aber gerade dann nicht möglich, wenn er besonders wichtig ist: im Gerichtsgebäude, wo in der Regel kein WLAN zur Verfügung steht. Dicke Gerichtsmauern verhindern darüber hinaus vielfach einen auch nur akzeptablen UMTS-Empfang.

Insolvenzverwalter stark betroffen

„Dieser Umstand trifft gerade auch Insolvenzverwalter“, betont Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. „Im Rahmen ihrer Restrukturierungs- und Verwaltungstätigkeit gehen Insolvenzverwalter mit großen Datenmengen um, die nur in digitaler Form adäquat zu verwalten und zu nutzen sind.“

Die zunehmende Digitalisierung des Anwaltsberufs spiegelt sich auch in der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Am 1. Januar 2018 beginnt die sogenannte passive Nutzungspflicht des beA. „Auf der einen Seite verlangt man von Anwälten, das beA einzurichten, auf der anderen haben sie aber im Gericht keinen Zugang zu ihren digitalen Akten. Das ist nicht verständlich und verhindert Effizienzgewinne“, so Weitzmann.

Effektiv arbeitende Justiz positiver Standortfaktor

Das Insolvenzrecht ermöglicht die Restrukturierung, den Turnaround leistungsfähiger Unternehmen. Ein effizientes Insolvenzrecht ist so auch gelebte Wirtschaftsförderung. Jedes Gesetz ist jedoch nur so gut wie seine Umsetzung. Das heißt, Rechtsanwender – wie etwa Richter – müssen in die Lage versetzt werden, das Gesetz optimal umzusetzen. „Dazu gehört auch, dass Gerichte personell angemessen ausgestattet sind“, betont Weitzmann. Insolvenzsachen, gerade Insolvenzplanverfahren, seien umfangreich, komplex und darüber hinaus Eilverfahren. „Vor diesem Hintergrund bitten wir in unserem Brief die Justizminister, die personelle und sachliche Ausstattung der Insolvenz- und Beschwerdegerichte zu prüfen. Wir sehen hier vielerorts die Notwendigkeit einer deutlichen Effizienzsteigerung. Und eine funktionierende Justiz ist ein nicht zu unterschätzender positiver Standortfaktor.“

 

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