ZVI 2013, 221

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 14 Abs. 1 Satz 2Fortsetzung des Eröffnungsverfahrens trotz Erfüllung der dem Antrag zugrunde liegenden Forderung nur bei Glaubhaftmachung eines andauernden InsolvenzgrundesInsO§ 14BGH, Beschl. v. 11.04.2013 – IX ZB 256/11 (LG Köln)BGHBeschl.11.4.2013IX ZB 256/11LG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Der Gläubiger muss das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann glaubhaft machen, wenn er nach Ausgleich seiner Forderung im Eröffnungsverfahren seinen Antrag weiterverfolgen will, weil in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners anhängig war.

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